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Private Unfallversicherung *Zu den vielen privaten Versicherungen, die von fast allen Versicherungsunternehmen angeboten werden, zählt die private Unfallversicherung. Wie bereits vom Namen der Versicherung abzuleiten ist, soll die Unfallversicherung vor Unfällen bzw. vor den negativen finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Es gibt zwar auch eine gesetzliche Unfallversicherung als ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland, aber diese Unfallversicherung greift zum einen nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen von Kindern in Schule und Kindergarten, und zum anderen sind die Leistungen doch sehr gering, besonders im Verhältnis zu einem eventuell zuvor erzielten Einkommen. Die private Unfallversicherung hingegen schützt an jedem Ort und in jeder Situation, egal ob man den Unfall auf der Arbeit erleidet, beim Sport oder im sonstigen private Bereich - der Schutz gilt rund um die Uhr und in der Regel weltweit. Die private Unfallversicherung ist immer dann zur Leistung verpflichtet, wenn sich ein versicherter Schadensfall ereignet hat. Im Bezug auf die Unfallversicherung bedeutet das, die Versicherung muss Einspringen, wenn der Versicherte einen gesundheitlichen Schaden aufgrund eines Unfalls erlitten hat. Unwesentlich für die Leistungspflicht ist dabei, ob der Unfall vom Versicherten selbst verschuldet wurde oder durch andere Personen. Ausgenommen von der Leistungspflicht ist nur der Fall, dass der Versicherte den Unfall selbst vorsätzlich herbei geführt hat, was dann aber auch den Straftatbestand des Versicherungsbetruges darstellen würde. Die Versicherungsleistungen können relativ frei vereinbart werden und können aus den drei Hauptkomponenten Invaliditätsleistung, Todesfallleistung und Unfall-Rente bestehen. Die Invaliditätsleistung ist die Basis einer jeden privaten Unfallversicherung und beinhaltet die Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes der vereinbarten Invaliditätssumme, wenn der Versicherte aus einem Unfall heraus einen dauerhaften Schaden erlitten hat, zum Beispiel den Verlust eines Fingers. Die Todesfallsumme kann ebenfalls frei vereinbart werden und wird an einen Begünstigten gezahlt, falls der Versicherte als Folge eines Unfalls versterben sollte. Empfehlenswert ist auch die Vereinbarung einer Unfall-Rente. Diese muss der Versicherer zahlen, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall berufsunfähig wird. Die Unfall-Rente ersetzt dann also zu einem großen Teil das bisherige Einkommen. Aufgrund der zahlreichen Wahlmöglichkeiten was Leistungsarten
und Höhe der versicherten Leistungen betrifft, richtet sich die Beitragshöhe
zu einer privaten Unfallversicherung auch in erster Linie nach den gewählten
Leistungen. So ist vom Grundsatz her eine Unfallversicherung mit integrierter
Unfall-Rente natürlich deutlich günstiger, als wenn diese Leistung
nicht mit eingeschlossen wird. Neben den gewählten Leistungen wirken
sich aber noch andere Faktoren auf den Beitrag aus. Dazu zählen unter
anderem das Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherten, dessen Beruf
und ob bestimmte Hobbies vorhanden sind, die regelmäßig ausgeführt
werden.
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Die hier vorgestellten Informationen stellen keine Form der Beratung dar. |
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